Im Folgendem finden Sie Tipps und Trick wie Sie richtig mit Ihrer Wohnung umgehen.
Rauchwarnmelder müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in allen Wohnungen im Land Brandenburg installiert sein.
Sie werden in den Aufenthaltsräumen und in Fluren in unseren Bestandsobjekten eingebaut. Folgendes ist gesetzlich von den Mietern zu beachten:
Kurzer, leiser Signalton >>> LED blinkt
Störung am Rauchwarnmelder liegt vor.
Wählen Sie die Rauchwarnmelder-Hotline: 069 – 50 95 33 30
Nennen Sie der Hotline folgende Angaben:
Name, Anschrift, Name Messdienst: HGH M171, Rauchwarnmelder Fabrikat: Qundis 5.5R (Typ N)
Lauter Signalton >>> Alarm-/ Brandfall
Sofort prüfen, ob und ggf. wo ein Brand ausgebrochen ist.
Verhalten im Brandfall
Entsprechend dem Alarmplan in Ihrem Haus.
Wählen Sie sofort und ohne Umweg die Hotline der Feuerwehr. Notruf 112
Regelmäßiges Lüften und bewusstes Heizen sind die wichtigsten Stellschrauben, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.
Zum Beispiel gibt eine 3 köpfige Familie täglich 10-15 Liter Feuchtigkeit durch Duschen, Kochen, Waschen, u.v.m. in der Wohnung ab. Das sind bis 450 Liter im Monat an Feuchtigkeit! Diese Feuchtigkeitsmengen müssen fach- und sachgerecht entlüftet werden.
Bereits mit einfachen Maßnahmen und Regeln können Mieter dafür sorgen, dass Schimmelpilze keine Lebensgrundlage in der Wohnung finden.
Verfasser: Herr Maleka, Firma FREIRAUM - Baubiologische Gutachten und Analysen, Wiesenweg 2, 15236 Jacobsdorf, Telefon: 033608-49151