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Baugenossenschaft für kleinere Wohnungen zu Frankfurt an der Oder e. G.

Ratgeber

Im Folgendem finden Sie Tipps und Trick wie Sie richtig mit Ihrer Wohnung umgehen.

Rauchwarnmelder müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in allen Wohnungen im Land Brandenburg installiert sein.

Sie werden in den Aufenthaltsräumen und in Fluren in unseren Bestandsobjekten eingebaut. Folgendes ist gesetzlich von den Mietern zu beachten:

  1. Die Rauchwarnmelder dürfen nicht entfernt oder versetzt werden
  2. Da die Melder mit einer fest eingebauten Batterie ausgestattet sind, ist ein Batteriewechsel nicht erforderlich und auch nicht zulässig
  3. Alle 10 Jahre erfolgt durch die Genossenschaft der dann notwendige Austausch der Melder
  4. Ein Öffnen, das Abkleben oder das Abdecken der Rauchwarnmelder sowie das Bestreichen oder Besprühen mit Farbe ist verboten
  5. Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei von Staub und sonstigen Verschmutzungen sein, lediglich ein trockenes fusselfreies Tuch kann zum Säubern genutzt werden (keine Druckluft oder Staubsauger)
  6. Der Mindestabstand zu Gegenständen z. B. Lampen, Regalen usw. muss 50 cm vom äußeren Rand des Rauchwarnmelders betragen
  7. Alle bisher vorhandenen Rauchwarnmelder sind zu entfernen
  8. Bei Verlust des Rauchwarnmelders oder Beschädigung des Gerätes haftet das Mitglied kostenpflichtig für die Wiederbeschaffung und Montage!!!

Signale der Rauchwarnmelder

Kurzer, leiser Signalton >>> LED blinkt

Störung am Rauchwarnmelder liegt vor.
Wählen Sie die Rauchwarnmelder-Hotline: 069 – 50 95 33 30
Nennen Sie der Hotline folgende Angaben:
Name, Anschrift, Name Messdienst: HGH M171, Rauchwarnmelder Fabrikat: Qundis 5.5R (Typ N)

Lauter Signalton >>> Alarm-/ Brandfall

Sofort prüfen, ob und ggf. wo ein Brand ausgebrochen ist.

Verhalten im Brandfall

Entsprechend dem Alarmplan in Ihrem Haus.
Wählen Sie sofort und ohne Umweg die Hotline der Feuerwehr. Notruf 112

Regelmäßiges Lüften und bewusstes Heizen sind die wichtigsten Stellschrauben, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.

Zum Beispiel gibt eine 3 köpfige Familie täglich 10-15 Liter Feuchtigkeit durch Duschen, Kochen, Waschen, u.v.m. in der Wohnung ab. Das sind bis 450 Liter im Monat an Feuchtigkeit! Diese Feuchtigkeitsmengen müssen fach- und sachgerecht entlüftet werden.

Bereits mit einfachen Maßnahmen und Regeln können Mieter dafür sorgen, dass Schimmelpilze keine Lebensgrundlage in der Wohnung finden.

  1. Halten Sie die Türen zwischen beheizten und nicht beheizten Räumen geschlossen.
  2. Ein bis zweimal täglich lüften genügt nicht. Lüften Sie mindestens drei- bis viermal täglich richtig durch. "Richtig" heißt: die Fenster für mindestens 10 Minuten (besser mehr!) ganz zu öffnen (Stoßlüften).
    EMPFEHLUNG: Morgens die Nachtfeuchtigkeit rauslüften (10-15 Minuten lang)! Eine Lüftung durch Kippstellung der Fenster ist vergleichsweise wirkungslos, verschwendet Heizenergie und begünstigt Schimmelbildung an den Kippstellen, da die Wände auskühlen können.
  3. Wie lange gelüftet werden muss, hängt vor allem von der Wohnungsnutzung, aber auch vom Wetter ab. Je wärmer es draußen ist, desto länger muss gelüftet werden.
  4. Faustregel für die Lüftungsdauer: Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt lüften Sie bis zu l0 Minuten, bei wärmerem Wetter 10 bis 20 Minuten.(Je nach ganztägiger Nutzung der Wohnung oder des Raumes: Schlafzimmer, Küche, usw.)
  5. Lüften Sie nicht von einem Zimmer in ein anderes sondern möglichst nach draußen.
  6. Lüften Sie große Mengen Wasserdampf, die z. B. beim Kochen oder beim Duschen entstehen, möglichst sofort nach draußen ab. Durch das Schließen der Zimmertüren verhindern Sie, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
  7. Wenn Sie Wäsche in der Wohnung trocknen, lüften Sie das Zimmer in dem Sie die Wäsche trocknen häufiger. Halten Sie die Zimmertüren geschlossen.
  8. Bei neuen, besonders dichten Fenstern mit Wärmeschutzverglasung sollten Sie häufiger lüften als früher. Hier ist ein Umdenken notwendig.
  9. Schränke nie direkt an Wände stellen. Hinter Möbeln bildet sich oft STAULUFT. Entsprechend oft muss - dort - ein Luftaustausch stattfinden. Bei Möbeln, die etwas weiter von der Wand entfernt stehen, kann die Luft besser zirkulieren. Der Abstand zwischen Schränken und Wänden sollte mindestens 5 cm besser l0 cm betragen!

Verfasser: Herr Maleka, Firma FREIRAUM - Baubiologische Gutachten und Analysen, Wiesenweg 2, 15236 Jacobsdorf, Telefon: 033608-49151