Aktuell besteht der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern. Damit die Genossenschaft auch zukünftig beschluss- und handlungsfähig bleibt, ist eine Vergrößerung sinnvoll.
Die Wahlen zum Aufsichtsrat finden im Rahmen der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung statt. Aber auch unterjährig ist eine Einarbeitung möglich.
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der Übernahme dieses verantwortungsvollen Amtes, die Geschicke unserer Genossenschaft mit zu gestalten. Die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates ergeben sich aus § 25 unserer Satzung. Sollten Sie Detailfragen zu den Anforderungen an das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes haben, steht Ihnen unsere Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Margit Schmidt unter 0163/6500474 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand