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Baugenossenschaft für kleinere Wohnungen zu Frankfurt an der Oder e. G.

Organe

Der Aufsichtsrat

Gemäß der Satzung unserer Genossenschaft wird der Aufsichtsrat von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.

Mitglieder

  • Margit Schmidt (Aufsichtsratsvorsitzende)
  • Steffen Schlächter (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und stellvertretender Schriftführer)
  • Jana Frommholz-Tarlach (Schriftführerin)

Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Er trifft seine Entscheidungen unter der Zielsetzung einer Balance zwischen wirtschaftlichen Fragen, einer modernen Ausstattung des Wohnbestandes und dem solidarischen Miteinander.

  • Eric Ignatius (hauptamtlicher Vorstand)
  • Matthias Lehmpuhl (hauptamtlicher Vorstand)
  • Jörg-Dietrich Böttger (nebenamtlicher Vorstand)

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme. Jedes Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben. Die Mitgliederversammlung beschließt über die in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.

Satzung

Download: Satzung (Stand 2014)