Gemäß der Satzung unserer Genossenschaft wird der Aufsichtsrat von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Er trifft seine Entscheidungen unter der Zielsetzung einer Balance zwischen wirtschaftlichen Fragen, einer modernen Ausstattung des Wohnbestandes und dem solidarischen Miteinander.
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme. Jedes Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben. Die Mitgliederversammlung beschließt über die in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.
Download: Satzung (Stand 2014)