Mitglieder können Einzelpersonen und Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von z. Z. 160,00 Euro zu zahlen. Hinzu kommt ein Grundanteil in Höhe von 159,00 Euro und je nach Wohnungsgröße weitere Anteile in der gleichen Höhe.
1-Raumwohnung | 1 zusätzlicher Anteil | 159,00 Euro |
2-Raumwohnung | 2 zusätzliche Anteile | 318,00 Euro |
3-Raumwohnung | 3 zusätzliche Anteile | 477,00 Euro |
4-Raumwohnung | 4 zusätzliche Anteile | 636,00 Euro |